Spielboden Konzert-Saisonkarte für das Frühjahr 2021 checken!
Wir wissen noch nicht genau wie sich die Situation im Frühjahr entwickeln wird. Die Planungen für die neue Saison haben wir ganz normal durchgeführt. Wie viele Konzerte es tatsächlich geben wird, wie viel Publikum wir empfangen dürfen und wie lange wir offen haben dürfen, steht leider noch in den Sternen. Wer, wie wir, Optimist*in ist, kann die Saisonkarte oder gar das Spielboden Support Package unter spielboden@spielboden.at bestellen.
Die Regeln lassen wir jetzt mal so wie sie sind, sollte die Saison aber ins Wasser fallen, oder wir nur wenige Konzerte veranstalten können, finden wir eine kulante Lösung für Saisonkartenbesitzer*innen. Vertrauen sie uns.
Die Regeln:
# Mit der Karte habt ihr das Recht, jedes Spielbodenkonzert, egal ob Rock, Pop, World oder Jazz zwischen Jahresbeginn und Sommerpause zu besuchen (Ausnahme: Festivals, Benefiz-Veranstaltungen und Vermietungen).
# Die Konzert-Saisonkarte kostet 60 Euro, ist auf 100 Stück limitiert und kann an der Spielboden Abendkasse oder im Spielbodenbüro gekauft werden – solange der Vorrat reicht.
# Die Karte ist nicht übertragbar und am Konzertabend unaufgefordert dem Kassapersonal inkl. Identitätsnachweis vorzuweisen.
# Saisonkartenbesitzer*innen haben das Recht ein fixes Ticket für das gewünschte Konzert unter karten@spielboden.at zu reservieren. Dieses ist bis eine halbe Stunde vor Konzertbeginn an der Abendkassa abzuholen. Danach verfällt die Reservierung. Wurde keine Karte reserviert und das Konzert ist schon ausverkauft haben auch Saisonkartenbesitzer Pech gehabt.
# Die Saisonkarte berechtigt zum Besuch fast aller Spielboden-Konzerte. Ausnahmen sind Festivals (Dynamo) Benefizkonzerte (Krebshilfe,...) und Fremdveranstaltungen.
# Andere Veranstaltungen im Spielboden sind in der Konzert-Saisonkarte nicht inkludiert. Stummfilme die musikalisch begleitet werden, sind keine Konzerte. Kabaretts bei denen gesungen wird auch nicht.
# Sollte eine Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer abgesagt werden, ist das Pech - es erwächst dem/der Saisonkarteninhaber*innen kein Anspruch auf Ersatz.
# Sollte ein Künstler mehrmals auftreten, gilt die Saisonkarte nur einmal.